Im täglichen Sprachgebrauch wird gerne der Begriff „fristlose Kündigung“ verwendet. In Wirklichkeit handelt es sich dabei im arbeitsrechtlichen Sinn um eine Entlassung und keine Kündigung. Der Unterschied zwischen Entlassung und Kündigung ist ganz einfach: Während bei einer Kündigung gewisse Fristen und Termine eingehalten werden müssen, beendet die Entlassung den Vertrag unverzüglich. Es muss jedoch ein Entlassungsgrund vorliegen, also ein besonders schweres Fehlverhalten seitens des Arbeitnehmers, wie zB Diebstahl. Ein bloßer Verdacht rechtfertigt eine Entlassung jedoch nicht. (OGH 9 ObA 62/02m)