Im Arbeitsrecht stehen sich die Interessen von Dienstgeber:innen (kurz „DG“) und Dienstnehmer:innen (kurz „DN“) gegenüber. Das Thema der Aus-, Fort- und Weiterbildung ist hier keine Ausnahme.
DN wollen zusätzliche Kompetenzen erwerben, die sowohl im aktuellen Job als auch am Arbeitsmarkt verwertbar sein sollen. DG hingegen möchten sicherstellen, dass Investitionen in Bildungsmaßnahmen möglichst dem eigenen Unternehmen zugutekommen. An Brisanz gewinnt dieses Thema aufgrund zunehmender technischer Möglichkeiten und dem dadurch bedingten Bedürfnis nach neuen Kompetenzen (zB Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz, zunehmende Normendichte im Bereich Compliance, Fachkräftemangel).